Geschäftsadresse für internationale Gründer in Österreich

Sie möchten in Österreich ein Unternehmen gründen? Wir bieten eine Geschäftsadresse in 1010 Wien und informieren Sie dazu auf Deutsch und Englisch. Die konkrete Nutzung richtet sich nach den vertraglichen, gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen.

Firmengründung in Österreich: die wichtigsten Grundlagen

Österreich ist für internationale Gründer attraktiv: stabile Wirtschaft, zentrale Lage in Europa und ein verlässliches Rechtssystem. Die häufigste Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit einem Stammkapital von 35.000 €, von dem mindestens 17.500 € bar einzuzahlen sind. Für kleinere Vorhaben eignet sich die Unternehmergesellschaft (UG), die bereits ab einem Stammkapital von 1 € gegründet werden kann.

Die Gründung erfolgt über einen Notar: Er errichtet den Gesellschaftsvertrag, beantragt die Eintragung in das Firmenbuch und begleitet die Eröffnung. Je nach Tätigkeit kommt eine Gewerbeanmeldung hinzu. Als Sitz der Gesellschaft wird eine Adresse in Österreich benötigt – genau hier setzt unsere Geschäftsadresse an.

Grundsätzlich können EU- und EWR-Bürger in Österreich frei ein Unternehmen gründen. Staatsangehörige aus Drittstaaten benötigen für eine selbständige Erwerbstätigkeit einen entsprechenden Aufenthaltstitel, etwa die Rot-Weiß-Rot-Karte. Wir empfehlen, die Gründung mit Notar und Steuerberater abzustimmen – wir unterstützen Sie gerne bei den ersten Schritten.

Die Geschäftsadresse als Fundament Ihrer Gründung

Für die Firmenbuch-Eintragung benötigt Ihre Gesellschaft eine ladungsfähige Adresse. Unsere Geschäftsadresse Am Gestade 3 im 1. Bezirk ist für eine Nutzung als Sitz, im Firmenbuch und im Impressum vorgesehen. Die konkrete Zulässigkeit hängt von Vertrag, Rechtsform, Tätigkeit und zuständiger Behörde ab.

Wichtig zu wissen: Eine Geschäftsadresse ist keine Briefkastenadresse. Sie schützt Ihre Privatadresse, bietet Postannahme und digitalen Scan-Service und verleiht Ihrem Unternehmen eine repräsentative Wiener Präsenz – ohne dass Sie ein eigenes Büro anmieten müssen.

EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO

Unternehmen außerhalb der EU können unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, einen Vertreter innerhalb der EU zu benennen. Ob Art. 27 DSGVO im konkreten Fall anwendbar ist, hängt insbesondere vom Geschäfts- und Verarbeitungsmodell ab.

Mergus prüft entsprechende Anfragen individuell und bietet hierfür Lösungen in Österreich an. Eine Übernahme erfolgt erst nach Prüfung des konkreten Falls. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und ein individuelles Angebot. Dies ersetzt keine Rechtsberatung.

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Bankkonto in Österreich

Für die Gründung einer GmbH ist die Einzahlung des Stammkapitals auf ein österreichisches Bankkonto – in der Regel das Anderkonto des Notars – erforderlich. Auch für den laufenden Betrieb empfiehlt sich ein Geschäftskonto in Österreich: für laufende Kosten, die Abfuhr der Umsatzsteuer und die Auszahlung von Gehältern.

Bei der Kontoeröffnung verlangen Banken umfangreiche Identitäts- und Adressnachweise (KYC). Eine offizielle Geschäftsadresse in Wien erleichtert diese Prüfung und stellt sicher, dass Korrespondenz der Bank Sie zuverlässig erreicht. Über SEPA und Online-Banking lässt sich das Konto bequem aus dem Ausland führen.

Beratung auf Deutsch und Englisch

Gründung und Betrieb in Österreich bedeuten Behördenverkehr: Firmenbuchgericht, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft für die Gewerbeanmeldung, Finanzamt für Steuern. Wir beraten Sie auf Deutsch und Englisch, erklären Dokumente und Abläufe und stehen Ihnen persönlich vor Ort zur Verfügung.

Dank digitalem Post-Scan verpassen Sie keine Frist: Eingehende Dokumente erhalten Sie elektronisch – auch wenn Sie sich gerade im Ausland befinden.

So starten Sie – in 3 Schritten

1

Anfrage

Sie senden uns Ihre Anfrage – wir antworten innerhalb eines Werktages, auf Deutsch oder Englisch.

2

Angebot & Vertrag

Sie erhalten Angebot, Vertrag und Rechnung. Keine versteckten Kosten, keine Einrichtungsgebühr.

3

Start

Nach Zahlungseingang beginnt die vereinbarte Nutzung. Die konkrete Zulässigkeit für Firmenbuch oder Gewerbe hängt vom Einzelfall ab.

Das Jahrespaket – der klarste Preis in Wien

Empfohlen
1.000 € netto/Jahr

Jahrespaket · jährlich im Voraus · 12 Monate Laufzeit · 0 € Einrichtung

  • Ladungsfähige Geschäftsadresse 1010
  • Postannahme + digitaler Scan
  • Firmenbuch-Eintragung möglich
  • RSb-Zustellung
  • Beratung DE/EN inklusive
Beratung anfragen

Häufige Fragen internationaler Gründer

Kann ich als ausländischer Staatsbürger in Österreich ein Unternehmen gründen?
Ja. EU- und EWR-Bürger können grundsätzlich frei gründen. Staatsangehörige aus Drittstaaten benötigen für eine selbständige Tätigkeit einen Aufenthaltstitel, etwa die Rot-Weiß-Rot-Karte. Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen.
Kann ich die Geschäftsadresse als Sitz der Gesellschaft nutzen?
Eine Nutzung als Sitz und für die Firmenbuch-Eintragung kann im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein. Rechtsform, Tätigkeit und zuständige Behörde sind im Einzelfall zu berücksichtigen.
Brauche ich ein österreichisches Bankkonto?
Für die Einzahlung des Stammkapitals ist in der Regel ein österreichisches Konto (Anderkonto des Notars) erforderlich. Für den laufenden Betrieb empfehlen wir ein Geschäftskonto in Österreich.
Wird die Beratung auch auf Englisch angeboten?
Ja. Wir beraten Sie auf Deutsch und Englisch und begleiten Sie bei der Kommunikation mit Behörden, Notar und Bank.
Wie schnell kann ich starten?
Nach Zahlungseingang ist die Adresse sofort nutzbar – in der Regel innerhalb eines Werktages. Die Einrichtung ist unkompliziert, Dokumente erhalten Sie digital.

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Hinweis: Dieses Formular ist ausschließlich für geschäftliche Anfragen zu Geschäftsadresse, Firmensitz und Firmengründung vorgesehen. Bewerbungen können über dieses Formular nicht bearbeitet werden.